Schwerpunkte Meine Philosophie
Oberstes Ziel der Anwaltskanzlei Dr. Felber ist die umfassende, fachlich hoch qualifizierte und persönliche Betreuung und Vertretung ihrer Mandanten. Dies umfasst die gründliche und vorsorgende Beratung sowie die engagierte und effiziente Durchsetzung der Interessen und Rechte der Mandanten, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Um eine fachlich fundierte Beratung stets auf dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung sicherzustellen, ist regelmäßige Fortbildung selbstverständlich, dokumentiert durch das jeweils für drei Jahre erteilte Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und jährliche Fortbildungsbescheinigungen des Deutschen AnwaltVereins.
Zu meinem Selbstverständnis als Dienstleister gehört natürlich, dass ich Ihre Anliegen so genau und zügig wie möglich erledigen.
Dabei arbeite ich transparent: Sie wissen immer genau, woran Sie sind und werden von mir jederzeit und umgehend über den Fortgang Ihrer Angelegenheit informiert.
Transparenz gilt auch hinsichtlich der Kosten – ich kläre Sie vorab über das auf Sie zukommende Kostenrisiko auf und kläre gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob sie Ihre Kosten übernimmt.
Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht und ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familienrecht. Außerdem bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V.
Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Steuerrecht tätig.